Biomonitoring -Schwermetalle – Weichmacher – Phtalate – Bisphenol A – PAK
Umweltgifte werden innerhalb bestimmter Grenzwerte als risikolos oder auch als risikobehaftet eingestuft. Dabei ist das Messkriterium die Akutgefährdung mit akuter oder innerhalb weniger Jahre reproduzierbarer Erkrankung, die dieser Substanz zugeordnet werden kann. Wechselwirkungen verschiedener Substanzen, die sich in der Lebenszeit im Körper ansammeln und die Entgiftungsfähigkeit betreffen, sehr wohl aber chronische Erkrankungen hervorrufen, stehen da nicht im Vordergrund. Es ist z. B. überhaupt nicht üblich, dass man Tumorgewebe auf eine Giftbelastung hin untersucht. Nach diesem Prinzip arbeiten auch Studien, die ein Medikament testen und dabei möglichst wenig Störfaktoren haben möchten. Das Ergebnis, die sogenannte „evidance based medicine“, bezieht sich dann leider auch nur auf Patienten, die nur diese eine Erkrankung haben. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und Krankheiten sind nicht Bestandteil der Studie. Dadurch ist die Kombination von zwei Medikamenten bei einem Patienten schon ein eigenständiger Feldversuch um einen Patienten zu therapieren. Dieser Sachverhalt wird aber bei der Erstattung von Therapiekosten bei der sogenannten Evidance based medicine ausgeblendet und bei Methoden, die ursächliche Therapiehindernisse erkennen und ausschalten wollen, (Chelattherapie, Mineralausgleich, Aminosäureausgleich, Biomonitoring für Schwermetalle – Weichmacher – Phtalate – Bisphenol A – PAK etc.) als Argument für die Nichterstattung herangezogen. Die Bedeutung dieses Monitorings soll Inhalt dieses Artikels sein.